Mütterrente - Was ist das?

Mütterrente ist der umgangssprachliche Name dafür, dass Eltern für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind, zusätzliche Zeiten in der gesetzlichen Rente angerechnet bekommen. Sie ist keine eigene Rente, sondern erhöht die normale Rente. Bisher zählen für ein solches Kind bis zu zweieinhalb Jahre, mit der Mütterrente III sind es ab 2027 drei Jahre, so viel wie für später geborene Kinder. Ausgezahlt wird die Erhöhung ab 2028, rückwirkend für 2027.
Mütterrente ist der umgangssprachliche Name für eine Regel in der gesetzlichen Rente. Wer ein Kind großgezogen hat, das vor 1992 geboren ist, bekommt dafür zusätzliche Erziehungszeit auf dem Rentenkonto angerechnet. Eine eigene Rente ist das nicht. Die Mütterrente steckt in der ganz normalen Altersrente und macht sie etwas höher.
Den Namen hat sie, weil die Erziehungszeit zunächst der Mutter zugeordnet wird. Bekommen können sie aber auch Väter und andere Menschen, die ein Kind erzogen haben.
Warum es die Mütterrente gibt
Wer kleine Kinder erzieht, arbeitet oft weniger oder gar nicht und zahlt dann auch weniger in die Rentenversicherung ein. Als Ausgleich schreibt die Rentenversicherung Eltern für die ersten Lebensjahre eines Kindes sogenannte Kindererziehungszeiten gut. Sie zählen wie Pflichtbeiträge, und zwar so, als hätte man in dieser Zeit den Durchschnittsverdienst aller Versicherten gehabt. Ein Jahr Kindererziehung bringt deshalb rund einen Rentenpunkt, in der Fachsprache Entgeltpunkt genannt.
Wie viele Jahre angerechnet werden, hing aber lange vom Geburtsjahr des Kindes ab. Für Kinder, die 1992 oder später geboren sind, gibt es drei Jahre. Für ältere Kinder war es bis Mitte 2014 nur ein einziges Jahr. Die Mütterrente ist die schrittweise Angleichung dieser älteren Kinder an die jüngeren.
Von Mütterrente I bis Mütterrente III
Der Abstand ist in drei Reformen geschlossen worden. Mit der Mütterrente I ist die Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder zum 1. Juli 2014 auf zwei Jahre gestiegen. Die Mütterrente II hat sie zum 1. Januar 2019 auf zweieinhalb Jahre erhöht.
Die Mütterrente III ist Teil des Rentenpakets 2025. Mit vollem Namen heißt es Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die neuen Regeln zur Erziehungszeit gelten allerdings erst ein Jahr später. Zum 1. Januar 2027 kommt für jedes vor 1992 geborene Kind ein weiteres halbes Jahr dazu. Damit zählt jedes Kind gleich viel, egal wann es geboren ist.
| Zeitraum | Kind vor 1992 geboren | Kind ab 1992 geboren |
|---|---|---|
| bis 30. Juni 2014 | 1 Jahr | 3 Jahre |
| ab 1. Juli 2014 (Mütterrente I) | 2 Jahre | 3 Jahre |
| ab 1. Januar 2019 (Mütterrente II) | 2,5 Jahre | 3 Jahre |
| ab 1. Januar 2027 (Mütterrente III) | 3 Jahre | 3 Jahre |
Wie viel Geld das bringt
Wie viel ein Rentenpunkt wert ist, legt der sogenannte aktuelle Rentenwert fest. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 42,52 Euro im Monat. Daraus lässt sich ausrechnen, was die Erziehungszeit für ein Kind heute wert ist.
Monatliche Rente je Kind, rechnerisch zum Rentenwert ab Juli 2026
Der Rentenwert steigt normalerweise jedes Jahr zum 1. Juli. Wenn die Mütterrente III ausgezahlt wird, dürfte das halbe Jahr deshalb etwas mehr wert sein. Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten davon profitieren.
Wann das Geld kommt
Obwohl die Mütterrente III am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, wird sie erst ab 2028 ausgezahlt. Die Umstellung ist für die Rentenversicherung technisch sehr aufwendig. Wer schon vor 2028 Rente bekommt, erhält den Betrag für die Zeit ab Januar 2027 als Nachzahlung. Wer erst ab Januar 2028 in Rente geht, bekommt die Mütterrente III gleich mit der ersten Rente.
Wer vor 2028 schon Rente bezieht, muss nichts tun. Die Rentenversicherung rechnet die Mütterrente III weitgehend automatisch nach. Auch wer seine Erziehungszeiten schon hat feststellen lassen, braucht keinen neuen Antrag. Bei allen anderen werden die Erziehungszeiten spätestens mit dem Rentenantrag geprüft. Die Erziehungszeiten selbst muss man allerdings einmal angeben, am einfachsten bei einer Klärung des Rentenkontos.
Wer die Mütterrente bekommt
Die Erziehungszeit kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit bekommen. Erziehen beide gemeinsam, geht sie zunächst an die Mutter. Mit einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung können die Eltern sie aber dem Vater zuordnen, rückwirkend allerdings höchstens für zwei Monate. Ohne diese Erklärung muss der Vater nachweisen, dass er das Kind überwiegend erzogen hat.
Neben Müttern und Vätern können auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern die Zeit angerechnet bekommen, ebenso Großeltern oder andere Verwandte, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen lebt. Ob das Kind in der DDR oder in der alten Bundesrepublik geboren wurde, spielt keine Rolle. Und weil die Mütterrente Teil der Rente ist, kann sie auf Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet werden.
Die Mütterrente III wird aus Steuern bezahlt. Der Bund erstattet der Rentenversicherung die Mehrkosten über den Bundeszuschuss, weil für diese Zeiten nie Beiträge eingezahlt worden sind. Bei der Mütterrente I und II war das anders. Für deren Kosten bekommt die Rentenversicherung keine gesonderte Erstattung aus Steuermitteln.
Was ist die Mütterrente?
Wie viele Jahre Erziehungszeit zählen ab 2027 für ein vor 1992 geborenes Kind?
Wann wird die Mütterrente III ausgezahlt?
Können auch Väter die Mütterrente bekommen?
Muss man die Mütterrente III beantragen, wenn man schon Rente bekommt?
Quellen 5
- Deutsche Rentenversicherung, FAQs Mütterrente III · Stand 16.01.2026, abgerufen 28.09.2026
- Deutsche Rentenversicherung, Mütterrente: Verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten · Stand 30.03.2026, abgerufen 28.09.2026
- Deutsche Rentenversicherung, Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente · abgerufen 28.09.2026
- Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent · Stand 05.03.2026, abgerufen 28.09.2026
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten · Stand 23.12.2025, abgerufen 28.09.2026
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quickpedia.de: "Mütterrente: Was sie ist, wer sie bekommt und was sich 2027 ändert". Stand: 30.09.2026. Online unter: https://quickpedia.de/politik/muetterrente (abgerufen am [Datum Deines Abrufs]).
quickpedia.de. (2026, 30. September). Mütterrente: Was sie ist, wer sie bekommt und was sich 2027 ändert. Abgerufen am [Datum Deines Abrufs], von https://quickpedia.de/politik/muetterrente
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