## Steuerklassen für Verheiratete: Möglichkeiten und Auswirkungen Verheiratete Paare in Deutschland haben bei der Wahl ihrer Steuerklasse mehrere Optionen, die sich auf ihr monatliches Nettoeinkommen auswirken können. Grundsätzlich sind drei Kombinationen möglich: Steuerklasse 4/4, Steuerklasse 3/5 und Steuerklasse 4/4 mit Faktor. ### Steuerklasse 4/4: Der Normalfall Nach der Eheschließung werden beide Partner automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Diese Kombination eignet sich besonders für Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen. Die Abzüge der Steuerklasse 4 entsprechen denen der Steuerklasse 1 für Alleinstehende. ### Steuerklasse 3/5: Bei unterschiedlichen Einkommen Für Paare mit deutlichen Einkommensunterschieden kann die Kombination 3/5 vorteilhaft sein. Dabei wählt der Besserverdienende die Steuerklasse 3, der Partner mit dem geringeren Einkommen die Steuerklasse 5. Diese Kombination lohnt sich in der Regel bei einem Verhältnis der Gehälter von mindestens 60 zu 40. ### Steuerklasse 4/4 mit Faktor: Eine moderne Alternative Seit 2010 besteht die Möglichkeit, die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen. Dieses Verfahren berücksichtigt den Splittingvorteil bereits unterjährig und soll eine realistischere Abbildung der Einkommenssituation ermöglichen. ## Auswirkungen der Steuerklassenwahl Die Wahl der Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die Gesamtsteuerlast des Paares, wohl aber auf die monatlichen Abzüge. Eine günstige Steuerklassenwahl kann zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen führen, ohne dass der Steuerausgleich abgewartet werden muss. ## Wechsel der Steuerklasse Ein Wechsel der Steuerklasse ist jederzeit möglich, auch mehrmals im Jahr. Dies kann vorteilhaft sein, wenn sich die Einkommenssituation plötzlich ändert oder sich der Familienstand ändert. ## Zukünftige Entwicklungen Zu beachten ist, dass die Bundesregierung plant, die Steuerklassen 3 und 5 bis Ende 2029 abzuschaffen. Künftig sollen Ehepaare einheitlich nach Steuerklasse 4 besteuert werden. #steuern #finanzen #einkommensteuer