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Tanzverbot

Tanzende Menschen mit erhobenen Armen auf einer Tanzfläche, in rotes und türkises Bühnenlicht getaucht
An stillen Feiertagen bleibt die Tanzfläche leer. Wie lange, entscheidet das Land (Foto: Master1305 / Shutterstock)
Die schnelle Antwort

Das Tanzverbot untersagt öffentliche Tanzveranstaltungen an stillen Feiertagen und ist Ländersache. Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag sind überall geschützt. Alles andere und die Uhrzeiten entscheidet jedes Land selbst.

Das Tanzverbot ist das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen an stillen Feiertagen, und es ist in Deutschland Ländersache. Drei Tage sind in allen 16 Bundesländern geschützt, der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. Alles andere hängt davon ab, wo man wohnt. In Bayern gilt das Verbot an neun Tagen im Jahr, an Karfreitag und Karsamstag rund um die Uhr. In Berlin gilt es an drei Tagen, jeweils von 4 bis 21 Uhr. Wer am Karfreitag in Berlin um 22 Uhr tanzen geht, handelt legal. In Potsdam wäre dasselbe verboten.

Ein Bundesgesetz gibt es dafür nicht. Das Grundgesetz stellt Sonntage und Feiertage unter Schutz, als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, und überlässt die Ausgestaltung den Ländern. Jedes Land hat ein eigenes Feiertagsgesetz, in dem steht, welche Tage still sind, was an ihnen verboten ist und ab wann. Deshalb sind die Regeln so verschieden, und deshalb ändern sie sich auch einzeln, zuletzt in Hamburg, das das Verbot am Karfreitag 2024 gelockert hat.

Irrtum: An einem stillen Tag ist jede Feier verboten

Nein. Das Tanzverbot trifft öffentliche Veranstaltungen, also Clubs, Discos, Tanzlokale und Stadtfeste, dazu je nach Land Sportveranstaltungen, Märkte, Zirkus und Filme ohne Feiertagsfreigabe. Es trifft nicht die private Feier zu Hause, nicht das Konzert ohne Tanzfläche und in den meisten Ländern auch nicht die Kneipe, solange dort nicht getanzt wird. Und es gilt nicht rund um die Uhr, sondern in den Stunden, die das Gesetz nennt. Wer am Karfreitag um zwei Uhr nachts noch in einem Berliner Club steht, verstößt gegen nichts. Das Verbot beginnt dort erst um vier.

Die Tabelle für alle Bundesländer

Die Übersicht zeigt für jedes Land die vier Tage, an denen sich die Regeln am stärksten unterscheiden, dazu die übrigen stillen Tage. "Ganztägig" heißt von 0 bis 24 Uhr. Ein Strich heißt, dass es an diesem Tag in diesem Land kein Tanzverbot gibt. Volkstrauertag und Totensonntag sind überall geschützt. Beim Totensonntag stehen die Uhrzeiten in der Tabelle, und beim Volkstrauertag gelten in den meisten Ländern dieselben.

Balken je Bundesland mit den Stunden des Tanzverbots am Karfreitag: In zwölf Ländern gilt es rund um die Uhr, in Schleswig-Holstein von 2 bis 24 Uhr, in Hamburg von 5 bis 24 Uhr, in Berlin von 4 bis 21 Uhr und in Bremen von 6 bis 21 Uhr.
LandKarfreitagKarsamstagTotensonntagHeiligabendweitere stille Tage
Baden-Württembergganztägig0 bis 20 Uhr5 bis 24 Uhr–Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag
Bayernganztägigganztägig2 bis 24 Uhr14 bis 24 UhrAschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag
Berlin4 bis 21 Uhr–4 bis 21 Uhr–Volkstrauertag
Brandenburgganztägig0 bis 4 Uhr4 bis 24 Uhr13 bis 24 UhrVolkstrauertag
Bremen6 bis 21 Uhr–6 bis 17 Uhr–Volkstrauertag
Hamburg5 bis 24 Uhr–6 bis 17 Uhr–Volkstrauertag
Hessenganztägigganztägig4 bis 24 Uhr17 bis 24 UhrGründonnerstag, Volkstrauertag, dazu an allen übrigen Feiertagen von 4 bis 12 Uhr
Mecklenburg-Vorpommernganztägig0 bis 18 Uhr5 bis 24 Uhr13 bis 24 UhrVolkstrauertag
Niedersachsenganztägigganztägig5 bis 24 Uhr13 bis 24 UhrGründonnerstag, Allerseelen (nur in Gemeinden mit mindestens 40 Prozent Katholiken), Volkstrauertag
Nordrhein-Westfalenganztägig0 bis 6 Uhr5 bis 18 Uhr16 bis 24 UhrGründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag
Rheinland-Pfalzganztägigganztägig4 bis 24 Uhr13 bis 24 UhrGründonnerstag, Ostersonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag, 1. Weihnachtstag
Saarlandganztägigganztägig4 bis 24 Uhr14 bis 24 UhrGründonnerstag, Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag
Sachsenganztägig–3 bis 24 Uhr–Volkstrauertag, Buß- und Bettag
Sachsen-Anhaltganztägig–5 bis 24 Uhr16 bis 24 UhrVolkstrauertag, Buß- und Bettag
Schleswig-Holstein2 bis 24 Uhr0 bis 2 Uhr6 bis 20 Uhr–Volkstrauertag
Thüringenganztägig–3 bis 24 Uhr15 bis 24 UhrVolkstrauertag

Die Länder ändern ihre Gesetze einzeln. Vor einer Veranstaltung gilt deshalb das Gesetz des Landes und nicht diese Tabelle.

Zwei Muster fallen auf. Der Süden und Westen schützt mehr Tage und länger, weil dort die katholischen Feiertage dazukommen, Allerheiligen und der Gründonnerstag vor allem. Und die Stadtstaaten sind am lockersten. Berlin, Bremen und Hamburg begrenzen das Verbot auf wenige Stunden.

Was seit dem Verfassungsgerichtsurteil gilt

Das Tanzverbot ist seit Jahren umstritten, und 2016 hat das Bundesverfassungsgericht die Grenze gezogen. Anlass war ein Fall aus München. Der Bund für Geistesfreiheit wollte am Karfreitag 2007 eine "Heidenspaß-Party" veranstalten. Die Stadt hat es verboten, und der Verband hat bis nach Karlsruhe geklagt. Das Gericht hat am 27. Oktober 2016 entschieden: Die Länder dürfen stille Tage schützen, auch mit einem Tanzverbot, aber sie müssen Ausnahmen zulassen, wenn eine Veranstaltung selbst unter dem Schutz der Weltanschauungs- oder Versammlungsfreiheit steht. Ein Verbot ohne jede Ausnahmemöglichkeit, wie es Bayern damals hatte, ist verfassungswidrig.

Wie das Tanzverbot lockerer wurde

  • 2007München verbietet die "Heidenspaß-Party" am Karfreitag, und der Bund für Geistesfreiheit klagt.
  • 2011In Bremen übergibt die Aktion "Tanzverbot abschaffen" eine Petition an die Bürgerschaft.
  • 2013Bayern verkürzt den Schutz an den meisten stillen Tagen, er beginnt seither um 2 Uhr statt um Mitternacht. Karfreitag und Karsamstag bleiben ganztägig.
  • 2015Baden-Württemberg lockert eines der strengsten Gesetze deutlich.
  • 2016Schleswig-Holstein verkürzt das Verbot. Das Bundesverfassungsgericht verlangt Ausnahmen für weltanschauliche Veranstaltungen.
  • 2024Hamburg lockert das Verbot am Karfreitag. Es beginnt seither erst um 5 Uhr.

Das Urteil hat das Tanzverbot nicht abgeschafft, sondern eingegrenzt. Seither müssen die Behörden im Einzelfall prüfen, ob eine Veranstaltung eine Ausnahme verdient, und Clubs, die einfach nur Party machen wollen, bekommen sie nicht. Die Tanzdemonstrationen, die seither in mehreren Städten jedes Jahr am Karfreitag stattfinden, berufen sich genau auf dieses Urteil. Sie sind als Versammlung angemeldet, nicht als Party, und deshalb erlaubt.

Was ein Verstoß kostet

Wer gegen das Tanzverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Die Bußgelder stehen in den Feiertagsgesetzen und richten sich an die Veranstalter, nicht an die Gäste. In Baden-Württemberg sind bis zu 1.500 Euro möglich. In anderen Ländern liegen die Obergrenzen höher, in Bayern etwa bei bis zu 10.000 Euro.

Für Gäste ist das Wichtigste, das Datum zu kennen. Der Karfreitag wandert mit Ostern. Der Totensonntag und der Volkstrauertag richten sich nach dem Kirchenjahr, und der Buß- und Bettag liegt dazwischen. Die festen Termine je Jahr stehen in den Übersichten für 2026 und 2027. Die stillen Tage stehen dort allerdings nur, soweit sie auch gesetzliche Feiertage sind. Volkstrauertag und Totensonntag sind es nicht. Sie sind still, aber nicht frei.

Was hast Du gelernt?
  1. An welchen drei Tagen gilt das Tanzverbot in allen Bundesländern?

  2. Warum unterscheiden sich die Regeln von Land zu Land?

  3. Was hat das Bundesverfassungsgericht 2016 entschieden?

Quellen 5
  1. Wikipedia, Tanzverbot (Übersicht der Feiertagsgesetze der sechzehn Länder) · abgerufen 29.09.2026
  2. Berlin, Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FSchVO), § 4 · abgerufen 29.09.2026
  3. Bremen, Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage, § 6 · abgerufen 29.09.2026
  4. Hamburg, Feiertagsschutzverordnung, § 4 · Stand 23.03.2024, abgerufen 29.09.2026
  5. Schleswig-Holstein, Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG), § 6 · Stand 30.03.2018, abgerufen 29.09.2026
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quickpedia.de: "Tanzverbot - Welche Tage in welchem Bundesland still sind (Tabelle)". Stand: 29.09.2026. Online unter: https://quickpedia.de/feiertage/tanzverbot (abgerufen am [Datum Deines Abrufs]).

Wissenschaftlich (an APA angelehnt)

quickpedia.de. (2026, 29. September). Tanzverbot - Welche Tage in welchem Bundesland still sind (Tabelle). Abgerufen am [Datum Deines Abrufs], von https://quickpedia.de/feiertage/tanzverbot

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